Einzelheiten zur Roller & Mopedversicherung
Wer braucht eine Mopedversicherung?
Roller Mofas, Mopeds, und weitere versicherungspflichtige Fahrzeuge wie zum Beispiel E-Bikes und Quads bis 50 Ccm prägen benötigen ein Versicherungskennzeichen. Dieser Fahrzeugkreis umfasst unter anderem Mofas, Mopeds, Mokicks, sowie Dreiräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie zum Beispiel Quads, sofern mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h eingetragen. E-Bikes sind ab 25 km/h versicherungspflichtig.
Wann gilt das neue Kennzeichent?
Ab dem 01. März eines jeden Jahres benötigen versicherungspflichtige Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen ein neues Versicherungskennzeichen, das sich farblich vom Vorjahreskennzeichen unterscheidet.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Die Versicherungskennzeichen sind generell nur ein Jahr gültig. Der Versicherungsschutz beginnt ab Abschluss des Versicherungsvertrages und wird immer für den vollen Monat berechnet. Ablauf ist grundsätzlich der Monat Februar im darauffolgenden Jahr. Da es sich um ein „Ablaufkennzeichen" handelt, ist keine Kündigung notwendig. Als Versicherungsnachweis dienen das Kennzeichen und die Versicherungspolice.
Welche Absicherung ist möglich?
Neben der Haftpflichtversicherung kann zusäzlich auch eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden
Wer ist nicht versichert?
Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeuges.
Wie bekomme ich das Kennzaichen?
Suchen Sie sich den passenen Anbieter im Vergleich aus, und schließen Sie die Versicherung sofort online ab. Das Kennzaichen wird anschließend innehalb von 24 Stunden per Brief oder Paket an Sie versendet.