Vergleich Fondssparplan
Fondssparplan Vergleich
Garantiert Kostenfrei!
Den Fondssparplan Vergleich erhalten Sie garantiert kostenlos und ohne weitere Verpflichtung. Damit wir den Vergleich oder das Angebot individuell für Ihre persönliche Situation erstellen können, ist es notwendig, dass wir Sie noch einmal anrufen. Dabei geht es um Details, welche für die Berechnung erforderlich sind. Dieses Telefonat dauert nur wenige Minuten und wir versprechen Ihnen, dass wir Sie nur zu dem von Ihnen gewünschten Produkt anrufen. Wenn Sie keinen Anruf wünschen, vermerken Sie dies einfach im Formular unter „Nachricht an uns“.
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Bitte tragen Sie alle Daten im Formular ein. Mit einem Klick senden Sie Ihre Anfrage an uns ab.
Innerhalb von 1 bis 2 Tagen erhalten Sie Ihren Vergleich per Email oder Post zugeschickt, darin sehen Sie alle Daten schwarz auf weiß.
Ihr Berater wird dann alle Details zum Angebot mit Ihnen am Telefon besprechen, oder einen Beratungstermin vereinbaren
Sie selbst wählen aus den Vorschlägen aus – und Ihr Berater erledigt alle Formalitäten.
Wir beraten Sie unabhängig und kompetent. Für ein Beratungsgespräch stehen wir vor Ort, telefonisch oder per Onlinekonferenz gern zur Verfügung. Die Beratung ist natürlich auch völlig kostenlos!
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- Montag - Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr
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- Nach Vereinabrung gern auch nach 19.00 Uhr und am Wochenende.
Häufige Fragen zum Fondssparplan
Grundsätzlich endet ein Vertrag, wenn die versicherte Person verstirbt. Passiert dies kurz nach dem Rentenbeginn, ist das angesammelte Guthaben verloren.
Um dem vorzubeugen, können Sie Ihren Vertrag mit folgenden Garantieformen ausstatten:
Beitragsrückgewähr Wenn die versicherte Person stirbt, wird der eingezahlte Einmalbeitrag abzüglich der vom Versicherer bereits gezahlten Renten an die Hinterbliebenen zurückerstattet.
Rentengarantiezeit
Bei einer Renten – Lebensversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine sog. Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Das bedeutet, dass die vereinbarte Rente mindestens für diese Zeit gezahlt wird. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes sterben, wird die Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Kann ich eine Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Welche Folgen hat das?
Renten - Lebensversicherungen sind jederzeit kündbar, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat. Sie bekommen dann den aktuellen Wert Ihrer Versicherung, den Rückkaufswert, ausgezahlt.
Sie sollten jedoch prüfen, ob eine Kündigung tatsächlich die beste Lösung darstellt, denn:
- Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre wird auf die Erträge Ihrer Renten - Lebensversicherung eine Abgeltunggssteuer fällig.
- In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge.
- Viele Versicherungen nehmen außerdem noch einen Abzug vom Rückkaufswert vor. Die Höhe ist jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich - anstelle einer lebenslangen Rente - eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen.