Tierisch wichtig – Hundehaftpflicht
Nicht nur Hundebesitzer wissen, dass die lieben Tierchen manchmal lieber ihrem Instinkt folgen, als “Herrchen” oder “Frauchen”. Doch dabei können schnell Schäden entstehen, die zu großen finanziellen Belastungen für die Halter führen können. Und dies auch dauerhaft, wenn zum Beispiel aufgrund eines frei herumlaufenden Hundes ein Radfahrer stürzt und eine langwierige Arbeitsunfähigkeit droht.
Hundehaftpflicht ist Pflichtversicherung für Hundehalter
Die Hundehaftpflicht zählt daher zu den unabdingbaren Risikoabsicherungen, die entweder in einer speziellen Klausel in der privaten Haftpflicht oder durch separate Policen abgeschlossen werden sollte. Davon abgesehen ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung in einigen Städten bzw. Regionen Deutschlands bereits zwingend vorgeschrieben. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg ist der Abschluss der Hundehaftpflicht für alle Hundehalter Pflicht.
Wer ist versichert?
- Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss.
- Wenn ein neuer Vierbeiner in die Familie kommt und Sie bereits eine Hundehalterhaftpflicht haben, dann ist dieser üblicherweise gleich mitversichert durch die Vorsorgeversicherung. Diese gilt allerdings nur für einen Monat, in der Zeit sollten Sie den neuen Hund der Versicherung melden.
- Versichert ist ebenfalls der Tierhüter, z.B. jemand der mit dem Hund spazieren geht. Das darf er allerdings nicht gewerblich tun.
Was ist versichert?
- Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.
- Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten.
- Darüber hinaus wehrt die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.
Was ist mit Kampfhunden?
Die Versicherungen definieren in den Tarifen ganz eigenständig, welche Rasse als Kampfhund gilt, welche nicht.
Für Tierhalter von Kampfhunden, wie z.B. Pit-Bullterrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastif, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback,- oder Kreuzungen mit diesen Rassen, sowie Dobermänner und Rottweiler können wir nur ausgesuchte Tarife und Gesellschaften anbieten.
Doch nicht nur Hunde sollten abgesichert werden, auch scheuende Pferde können beispielsweise erhebliche finanzielle Schäden verursachen – sei es im Straßenverkehr oder wenn gerade in der Erntezeit ein durchgehendes Pferd die Ernte schädigt.
Genießen Sie das Zusammenleben mit ihren vierbeinigen Freunden – aber gehen Sie dabei auf Nummer sicher. Lassen Sie sich beraten.
Comments (3)
[…] Tierisch wichtig – Hundehaftpflicht […]
[…] Tierisch wichtig – Hundehaftpflicht […]
[…] Tierisch wichtig – Hundehaftpflicht […]