Krankenzusatzversicherung – die Arten und Vorteile im Überblick

Krankenzusatzversicherung – die Arten und Vorteile im Überblick

Krankenzusatzversicherung – die Arten und Vorteile im Überblick

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”. Als zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems und ältester Zweig der Sozialversicherung ist diese Institution, deren Ursprünge in das Jahr 1883 zurückreichen, nicht hinwegzudenken. Allerdings sind viele medizinische Leistungen von dieser Grundversorgung nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Eine Möglichkeit, weitere Leistungen und in manchen Bereichen sogar neue Behandlungsmethoden zu erhalten, sind Krankenzusatzversicherungen, die mit verschiedenen Vorteilen verbunden sind.

Die verschiedenen Versicherungsmodelle

Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält sowohl beim Arzt als auch im Krankenhaus und in Reha-Einrichtungen ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen und Behandlungsprogrammen. Der überwiegende Teil dieser Leistungen ist gesetzlich festgelegt und damit als Mindestversorgung vorgegeben.

Ein deutliches Plus an Leistungen können privat krankenversicherte Personen in Anspruch nehmen. Während Beamte und Selbständige grundsätzlich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen dürfen, können Arbeitnehmer erst ab einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Diese Grenze liegt im Jahr 2021 bei 64.350 Euro und erhöht sich jährlich. Da dieser Betrag lediglich von wenigen Arbeitnehmern erreicht wird, bleibt dem größeren Bevölkerungsteil der Weg in die PKV verwehrt.

Vor diesem Hintergrund bieten manche Krankenkassen auch Zusatzversicherungen an: Mit Zusatzversicherungen können Leistungen, die privat versicherten Personen oder Selbstzahlern vorenthalten sind, auch ohne ein bestimmtes Mindesteinkommen in Anspruch genommen werden. Die Kooperation mancher Kassen mit entsprechenden Versicherungsunternehmen zielt vorrangig darauf ab, den Patienten eine bestmögliche Versorgung zu bieten.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Blick auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hebt in einem nächsten Schritt die Vorteile einer Zusatzversicherung hervor. Rund 95 Prozent der Kassenleistungen werden für die Früherkennung und Behandlung von Krankheiten, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Krankengeldzahlungen erbracht. Der Umfang der Leistungen orientiert sich an dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Welche Leistungen in diesen Katalog fallen, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der aus Funktionären der Krankenversicherungen, Krankenhäuser und der Ärzteschaft besteht. Zwar wirken auch Patientenvertreter bei den Sitzungen des gemeinsamen Bundesausschusses mit, doch sind diese nicht stimmberechtigt. Grundsätzlich können Krankenkassen zusätzliche Leistungen erbringen, die über die Festlegungen im Katalog hinausgehen.

Zu den stationären Leistungen zählt die Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus durch den jeweils diensthabenden Krankenhausarzt. Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Arzthonorare, wenn es sich um Kosten für Leistungen nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen handelt. Sowohl bei Arzneimitteln als auch bei Heilmitteln und Hilfsmitteln müssen die Versicherten im Regelfall Zuzahlungen leisten.

Während zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen von der GKV übernommen werden, gehört die professionelle Zahnreinigung nur bei wenigen Krankenkassen zum Versicherungsumfang. Ob Krone, Brücke, Prothese oder Implantat, seitens der GKV wird bei Zahnersatz zwar ein Zuschuss gewährt, doch müssen die Versicherten häufig eine Zuzahlung im vierstelligen Bereich erbringen.

Die Leistungen und Vorteile einer Krankenzusatzversicherung

Die private Krankenzusatzversicherung erweitert individuell die Leistungen der GKV und hebt je nach gewähltem Tarif sogar den Leistungsumfang auf den höheren Standard der PKV. Dabei stehen verschiedene Versicherungsarten zur Auswahl, die als Module angesehen werden und sich nach den eigenen Bedürfnissen zusammenstellen lassen.

Die stationäre Zusatzversicherung übernimmt im Regelfall die Honorare für Chefärzte, die ihre Leistungen nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) abrechnen. Sofern Versicherte ein anderes als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsuchen möchten, werden die Mehrkosten übernommen. Während die Grundversorgung der GKV die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer vorsieht, ermöglichen viele Zusatzversicherungen den Erhalt eines Ein- oder Zweibettzimmers.

Im Falle eines Klinikaufenthaltes deckt die Krankenhaustagegeldversicherung die entstehenden Mehrkosten ab. Für jeden Aufenthaltstag wird von der Versicherung ein zuvor festgelegter Betrag entrichtet, der an keinen besonderen Zweck gebunden ist. Sobald zum Beispiel Kinder von einer Tagesmutter betreut werden müssen, können die Versicherungsleistungen hierfür eingesetzt werden.

Die ambulante Zusatzversicherung bietet Leistungen, die normalerweise Privatpatienten oder Selbstzahlern vorbehalten sind. Hierzu gehört unter anderem die Übernahme von Heilmittel-, Arznei- sowie Verbandmittelkosten, aber auch die Kostenübernahme bei bestimmten Vorsorgeuntersuchungen. Je nach Tarif bezuschusst die ambulante Zusatzversicherung Sehhilfen, Augenlaser-OPs und Heilpraktikerleistungen.

Ob Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Naturheilverfahren, Akupunktur oder Osteopathie, während alternative Heilmethoden von dem überwiegenden Teil der privaten Krankenversicherungen vollständig übernommen werden, erhalten Mitglieder der GKV im Regelfall höchstens einen Pauschalbetrag als Zuschuss. Bei einer ambulanten Krankenzusatzversicherung mit entsprechenden Leistungen oder einer speziellen Heilpraktikerversicherung erhalten Versicherte weitere Gelder, die je nach Tarif die vollständigen Behandlungskosten abdecken.

Gesetzlich Krankenversicherte, die eine höherwertige Versorgung mit Zahnersatz wünschen, sind mit einer Zahnzusatzversicherung gut beraten. Je nach gewähltem Tarif umfasst die Versicherungsleistung allerdings nicht nur den Zahnersatz, sondern auch die Prophylaxe und die Zahnbehandlung. Mitunter Kunststofffüllungen werden im Regelfall nicht von der GKV übernommen. Demgegenüber gehört die Verwendung von höherwertigen Füllungen zum Leistungsumfang der meisten Zahnzusatzversicherungen.

Als weitere Zusatzversicherungen sind Pflegezusatzversicherungen, Senioren-Unfallversicherungen, Auslandskrankenversicherungen, Krankentagegeldversicherungen und Brillenversicherungen zu nennen, die die Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen ergänzen.

Wichtige Aspekte bei dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung

Beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ist zu berücksichtigen, dass sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewünschten Versicherungsumfang und unter Umständen nach dem Alter sowie dem Gesundheitszustand richten.

Kinder oder Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind nicht automatisch mitversichert und benötigen daher bei dem Wunsch nach einem umfangreicheren Versicherungsschutz eigene Verträge.
Die Leistungen einer Krankenzusatzversicherung sind nicht gesetzlich geregelt, sondern hängen von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Bei bestimmten Vorerkrankungen kann es zu Risikozuschlägen oder einer Ablehnung des Versicherten kommen.

 

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