Was sich ab 2013 steuerlich ändert
Mitunter bringt ein Jahreswechsel wichtige Neuerungen auf gesetzlicher und/oder steuerlicher Ebene. Wir möchten Sie hier rechtzeitig darüber informieren, was geplant ist – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt beziehungsweise entscheiden können, ob jetzt noch Handlungsbedarf für Sie besteht.
- Noch nicht endgültig entschieden ist die geplante steuerrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten. Während FDP und Bundesrat dafür plädieren, auch gleichgeschlechtlichen Ehen das Ehegattensplitting zu gewähren, lehnt die Bundesregierung dies ab. Es wird in dieser Frage ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
- Vermutlich werden die Bezüge freiwillig Wehrdienst Leistender sowie Mitglieder des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdis) künftig teilweise besteuert, wobei dies vor allem auf Zuschläge ausgerichtet ist. Der eigentliche Sold hingegen soll weiterhin steuerfrei bleiben.
- Komplizierter wird es bei der überarbeiteten Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen, vor allem wenn es sich um ein neu angeschafftes, elektrobetriebenes Fahrzeug handelt. Trotzdem könnte sich eine derartige Investition zukünftig besser auszahlen.
- Für Arbeitnehmer ist geplant, das Lohnsteuerabzugsverfahren zu erleichtern, indem künftig Freibeträge nur noch alle 2 Jahre beantragt werden müssen.
- Auch Unternehmen sollen in punkto Aufbewahrungsfristen von administrativen Aufgaben entlastet werden.
- Ein wichtiges Steuerschlupfloch wird bei der Erbschaftsteuer für besonders wohlhabende Bürger geschlossen, zumal dieses neue Gesetz bereits mit dem Stichtag seiner Beschlussfassung, dem 26.10.2012, gellten könnte.
Und denken Sie bitte einfach darüber nach: Was sich auf der einen Seite sparen lässt, kann sich andererseits vielleicht für den Ausbau der eigenen Vorsorge langfristig auszahlen. Lassen Sie sich hierzu am besten unabhängig beraten!
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