Lebensversicherung – Neuregelung bringt für Versichertengemeinschaft mehr Gerechtigkeit
Mit der kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes soll für Lebensversicherungskunden ab dem 21. Dezember 2012 eine neue Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven gelten. Dies führte bei Kunden verstärkt zu Fragen. Nachfolgend werden die grundsätzlichen Auswirkungen der Neuregelung für die Versicherten erläutert:
- Auch gemäß der neuen Regelung stehen die Bewertungsreserven un-verändert der Versichertengemeinschaft zur Verfügung. Anders als zum Teil in der Presse berichtet, geht für die Gesamtheit der Versicher-ten durch die Neuregelung kein Euro verloren.
- Alle den Kunden vertraglich zugesicherten Leistungen bleiben durch die Neuregelung unberührt. Das gilt für die Garantieverzinsung und die bisher erreichte garantierte Überschussbeteiligung. Auch die Regelung zur Schlussüberschussbeteiligung bleibt unverändert.
- Durch die Neuregelung wird die in 2008 eingeführte hälftige Beteiligung von auslaufenden oder gekündigten Verträgen an den Bewertungsreserven von Zinspapieren korrigiert. Die bisherige Regelung führt aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zu einer Bevorteilung der ak-tuell ausscheidenden Versicherungsverträge zu Lasten aller anderen Verträge. Deshalb erhöht die Neuregelung die Gerechtigkeit zwischen den Vertragsgenerationen.
- Durch die derzeitige Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven beschleunigt sich für die Gesamtheit der Versicherungsnehmer der Zinsrückgang im Kapitalanlagenbestand. Die Neuregelung verhindert so, dass die Erfüllung der garantierten Leistungen an die Kunden langfristig gefährdet wird.
- Ob und wie sich die gesetzliche Änderung der Bewertungsreservebeteiligung konkret auf einzelne Lebensversicherungsverträge auswirkt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Versicherte, die hierzu Fragen haben – zum Beispiel, weil ihre Police in den kommenden Monaten fällig wird – sollten sich an ihren jeweiligen Versicherer wenden. Grundsätzlich ist die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung häufig mit Nachteilen verbunden und muss deshalb genau abgewogen werden. Dies gilt ins-besondere aufgrund der attraktiven Gesamtverzinsung, die die Lebensversicherung nach wie vor bietet.
Fazit: Die Neuregelung bedeutet mehr Gerechtigkeit für die Versicherten-gemeinschaft und den Erhalt garantiesichernder Bewertungsreserven. Dies dient der Sicherheit des wichtigsten privaten Altersvorsorgeprodukts der Deutschen. Langfristige Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung, um späterer Altersarmut entgegenzuwirken.
Quelle: // GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (2012)
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