Sonderausgaben 2024: So sparen Sie Steuern clever

Sonderausgaben 2024: So sparen Sie Steuern clever

Sonderausgaben 2024: So sparen Sie Steuern clever

Mit Sonderausgaben bares Geld sparen! In der Steuererklärung 2024 bietet der Staat zahlreiche Möglichkeiten, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Wer weiß, welche Posten er ansetzen kann, spart schnell mehrere hundert oder sogar tausende Euro. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Sonderausgaben Sie unbedingt kennen sollten – und wie Sie diese optimal nutzen.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Jedes Jahr verschenken viele Steuerzahler Geld, weil sie keine oder nur unvollständige Angaben zu Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung machen. Dabei ist das Potenzial groß: Mit den richtigen Angaben lassen sich mehrere hundert bis mehrere tausend Euro an Steuerersparnis erzielen. Besonders Familien, Selbstständige und besserverdienende Angestellte sollten hier genau hinschauen.

Der Staat fördert viele private Ausgaben mit steuerlichen Vorteilen. Wer etwa Beiträge zur Altersvorsorge, Kinderbetreuung oder Spenden an gemeinnützige Organisationen zahlt, kann diese als sogenannte Sonderausgaben geltend machen. Doch wie funktioniert das genau? Welche Beträge gelten 2024? Und worauf müssen Sie achten?

Was sind Sonderausgaben überhaupt?

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die das Finanzamt in der Einkommensteuererklärung anerkennt. Sie wirken sich steuermindernd aus, weil sie das zu versteuernde Einkommen senken. Im Gegensatz zu Werbungskosten (beruflich veranlasst) oder außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten), betreffen Sonderausgaben alltägliche Lebensbereiche wie Vorsorge, Familie oder Bildung.

Beispiele für Sonderausgaben:

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Altersvorsorgebeiträge (gesetzliche Rentenversicherung, Rürup, Riester)
  • Spenden
  • Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner
  • Schulgeld für Privatschulen
  • Kinderbetreuungskosten
  • Kirchensteuer

Wichtig: Wer keine Angaben macht, erhält lediglich den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € (Ledige) bzw. 72 € (Verheiratete) – das ist fast immer zu wenig.

Die wichtigsten Sonderausgaben 2024 im Überblick

Kranken- und Pflegeversicherung

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe absetzbar. Allerdings nur für den sogenannten Basisschutz – Zusatzversicherungen zählen nicht. Bei gesetzlich Versicherten sind das die Pflichtbeiträge ohne Wahltarife. Privatversicherte können Beiträge in Höhe des Basistarifs absetzen.

Weitere Versicherungen

Wenn der Höchstbetrag von 1.900 € (Arbeitnehmer) oder 2.800 € (Selbstständige) für Vorsorgeaufwendungen nicht ausgeschöpft ist, können auch Beiträge zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden.

Altersvorsorge

2024 beträgt der maximale abzugsfähige Betrag für Beiträge zur Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung, Rürup) 27.566 € (Einzelpersonen) bzw. 55.132 € (Verheiratete). Diese Beiträge sind zu 100 % absetzbar. Für die Riester-Rente gilt ein separater Höchstbetrag von 2.100 €, bei dem zusätzlich Zulagen angerechnet werden.

Rechenbeispiel: Herr Schneider zahlt 3.000 € in seine Rürup-Rente ein. Sein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um diesen Betrag, was bei einem Grenzsteuersatz von 35 % eine Steuerersparnis von 1.050 € bedeutet.

Kinderbetreuungskosten und Schulgeld

Eltern können zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten (z. B. Krippe, Kindergarten, Hort, Babysitter) bis maximal 4.000 € pro Kind und Jahr absetzen. Voraussetzung: das Kind ist unter 14 Jahre alt und lebt im Haushalt.

Beispiel: Familie Schulz zahlt 6.600 € jährlich für die Kinderbetreuung. Davon sind 4.400 € absetzbar, aber maximal 4.000 € werden anerkannt – was zu einer deutlichen Steuerersparnis führt.

Für Privatschulen können 30 % des gezahlten Schulgeldes, höchstens 5.000 € im Jahr, als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Internatskosten oder Kosten für Verpflegung sind nicht absetzbar.

Spenden clever nutzen

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Wer mehr spendet, kann den übersteigenden Betrag in Folgejahre vortragen lassen.

Praxisbeispiel: Frau Müller spendet 5.000 € an eine Hilfsorganisation. Bei einem Einkommen von 40.000 € sind 20 % = 8.000 € absetzbar – ihre Spende wird vollständig anerkannt.

Tipp: Bis 300 € reicht ein Kontoauszug. Darüber hinaus ist eine Spendenquittung notwendig.

Ausbildungskosten und Studium

Das Erststudium zählt als Sonderausgabe, maximal 6.000 € jährlich. Voraussetzung: eigene Einkünfte. Für das Zweitstudium (z. B. Master) gelten die Kosten als Werbungskosten und sind unbegrenzt absetzbar.

Beispiel: Student Max macht nach seinem Bachelor einen berufsbegleitenden Master und zahlt 9.000 € Studiengebühren. Diese kann er komplett als Werbungskosten absetzen – sogar rückwirkend, wenn er aktuell keine Einkünfte hat.

Sonderfall: Unterhalt an den Ex-Partner

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner können im Rahmen des Realsplittings als Sonderausgaben bis zu 13.805 € jährlich abgesetzt werden – allerdings nur mit Zustimmung des Ex-Partners, der diese Zahlungen als Einkommen versteuern muss.

Stolperfalle: Wird keine Zustimmung eingeholt, sind die Zahlungen nicht absetzbar!

Kirchensteuer und Kirchgeld

Die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe absetzbar – unabhängig davon, ob sie direkt vom Gehalt abgezogen oder nachträglich gezahlt wird. Auch freiwillige Kirchensteuerzahlungen und Kirchgeld können anerkannt werden.

Praktische Tipps zur Abgabe der Steuererklärung

  • Nutzen Sie eine Steuersoftware wie WISO oder Smartsteuer – diese zeigt automatisch an, welche Sonderausgaben relevant sind.
  • Sammeln Sie Belege im Laufe des Jahres in einem Ordner oder digital, um nichts zu vergessen.
  • Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbeiträge und Rentenzahlungen – hier schlummert oft großes Sparpotenzial.
  • Frist 2024: Die Steuererklärung muss bis zum 2. September 2025 abgegeben werden (ohne Steuerberater).

Fazit

Sonderausgaben sind ein mächtiges Werkzeug zur Steuergestaltung. Wer gezielt Beiträge zur Vorsorge, Bildung oder Familie leistet, profitiert doppelt: durch persönliche Absicherung und steuerliche Vorteile. Machen Sie sich die Mühe, alle Sonderausgaben systematisch zu erfassen und in der Steuererklärung 2024 korrekt anzugeben. Es lohnt sich – finanziell und fürs gute Gefühl.

Häufige Fragen zu Sonderausgaben

Welche Nachweise muss ich bei Sonderausgaben erbringen?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Sonderausgaben nur auf Nachfrage des Finanzamts belegen. Es empfiehlt sich jedoch, alle Belege aufzubewahren. Bei Spenden unter 300 Euro reicht der Kontoauszug. Bei Versicherungen oder Kinderbetreuung sollten Sie Zahlungsnachweise und Verträge bereithalten.

Können auch Ehepartner Sonderausgaben aufteilen?

Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern werden Sonderausgaben gemeinsam berücksichtigt. Es ist nicht notwendig, diese getrennt aufzuteilen – das Finanzamt rechnet automatisch zusammen.

Was passiert, wenn ich eine Sonderausgabe vergesse?

Wenn Sie bemerken, dass Sie eine relevante Ausgabe vergessen haben, können Sie auch nachträglich eine Korrektur der Steuererklärung einreichen – solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Sprechen Sie dazu mit einem Steuerberater oder stellen Sie einen Änderungsantrag beim Finanzamt.


Mini-Fallstudie: Familie Berger

Die Familie Berger hat zwei Kinder im Alter von 3 und 6 Jahren. Sie zahlen jährlich 6.000 € für die Kita und 4.000 € für Nachmittagsbetreuung. Zusätzlich zahlen sie 3.000 € in eine Rürup-Rente ein und spenden 500 € jährlich.

Steuerlich absetzbar:

  • Kinderbetreuung: 2/3 von 10.000 € = 6.666 €, aber max. 4.000 € pro Kind → 8.000 € absetzbar
  • Altersvorsorge: 3.000 € vollständig absetzbar
  • Spende: 500 € vollständig absetzbar

Gesamte Sonderausgaben: 11.500 € → Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz: rund 4.025 €


Zusätzliche Spartipps

  • Planen Sie größere Sonderausgaben (z. B. Spenden oder Rürup-Beiträge) gezielt zum Jahresende – so steuern Sie Ihre Steuerlast aktiv.
  • Vergleichen Sie bei Riester-Produkten die Zulage mit dem Sonderausgabenabzug – das Finanzamt macht zwar eine Günstigerprüfung, aber Sie können vorab steuern.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, Sonderausgaben vorzuziehen, z. B. bei Studiengebühren oder Fortbildungen, wenn Sie 2024 ein besonders hohes Einkommen haben.

Steuertipp zum Jahreswechsel

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die in der Zeit vom 22. Dezember 2024 bis zum 10. Januar 2025 fällig sind, gelten für das Steuerjahr 2024, wenn sie in dieser Zeit gezahlt werden. Das kann z. B. für Versicherungsprämien oder Studiengebühren gelten. Nutzen Sie diesen Effekt für Ihre Steuerplanung!

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