Private Krankenversicherung für Beamte
Beamte haben die Möglichkeit, frei zu wählen, ob sie sich im Rahmen einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)absichern wollen. Über 90 Prozent aller Beamten entscheiden sich in der Regel aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Beihilfeleistungen für eine private Krankenversicherung (PKV).
Die besondere Regelung für Beamte
Beamte in Deutschland werden im Krankheits- und Pflegefall durch eine spezifische Beihilfe ihres jeweiligen Dienstherrn finanziell unterstützt. Hierzu gibt es konkrete Verordnungen, die definieren, welche medizinischen und pflegerischen Leistungen der Beihilfefähigkeit unterliegen. Die Beamten erhalten entsprechende Leistungen auf Antrag durch ihren Arbeitgeber zusätzlich im Rahmen eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung.
Beamte sind generell von der Verpflichtung zur Sozialversicherung befreit. Aus diesem Grund dürfen sie unabhängig von der sonst üblichen Versicherungspflichtgrenze frei entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern wollen. Nur bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung können sie jedoch den Beihilfeanspruch geltend machen.
Vergleich zwischen den Versicherungen nutzen
Die spezielle Situation von Beamten ermöglicht mit der privaten Krankenversicherung einen passgenauen Versicherungsschutz, der als Ergänzung zur Beihilfe funktioniert. Im Rahmen einer privaten Versicherung ist die Auswahl zwischen einem Basistarif und erweiterten Komforttarifen möglich. Versicherte haben hierbei die Möglichkeit, anhand der verschiedenen Wahloptionen den Umfang ihrer Versicherungsleistungen selbst zu bestimmen.
Um eine konkrete Einschätzung treffen zu können, welcher Tarif für die individuellen Bedürfnisse am besten geeignet ist, kann ein Vergleich zur PKV für Beamte helfen. Dieser bietet einerseits einen Überblick über die unterschiedlichen Leistungen und Auswahlvarianten und andererseits eine Entscheidungshilfe ob gegebenenfalls ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung lohnend ist.
Regelungen zum Eintrittsalter und Gesundheitszustand
Grundsätzlich besteht für alle Menschen, die sich gerne privat krankenversichern wollen, eine konkrete Regelung über die Höhe des Versicherungstarifs vor dem Hintergrund einerseits des Altes bei Versicherungsbeginn und andererseits dem Gesundheitszustand. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Versicherungsdienstleister und basiert auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip.
Ein möglichst frühzeitiger Eintritt in eine private Krankenversicherung ist sinnvoll. Vor allem wenn dieser unmittelbar mit dem Beginn der Beamtenlaufbahn vorgenommen wird, müssen Antragsteller nicht befürchten, beispielsweise vor dem Hintergrund eventueller gesundheitlicher Risiken vom Versicherungsdienstleister abgelehnt zu werden.
Beihilfekonforme Tarife speziell für Beamte
Anbieter von privaten Krankenversicherungen stellen Tarife zur Verfügung, die genau für Beamte konzipiert sind und als beihilfekonform bezeichnet werden. Die Regelungen der Beihilfe sind hier bereits berücksichtigt, sodass genau der Anteil an Kosten für medizinische Leistungen übernommen wird, der von der Beihilfe nicht abgedeckt wird.
Generell bieten die privaten Krankenversicherungen mindestens zwei unterschiedliche Tarife an. Dies sind:
– der Basistarif als günstigste Variante
– der Premiumtarif mit zusätzlichen Leistungen
Der Basistarif ist ein Pflichttarif, den jeder private Versicherer anbieten muss. Er entspricht hinsichtlich der damit verbundenen Leistungen in etwa dem Angebot, das auch die gesetzliche Krankenversicherung abdeckt.
Der Premiumtarif, häufig auch als Komforttarif bekannt, umfasst sehr unterschiedliche zusätzliche Leistungen, die jeweils gezielt für den individuellen Vertrag ausgewählt werden können. Dazu zählen beispielsweise:
– Zahnersatz
– Sehhilfen
– Chefarztbehandlung im Krankenhaus
– Einzelzimmer im Krankenhaus
– Leistungen von nicht ärztlichen Heilpraktikern
– Psychotherapie
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