Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt und stellt somit eine Ergänzung dar. Allerdings kann die bAV in einigen Fällen die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge und damit auch die Höhe der gesetzlichen Rente beeinflussen. Es ist ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die individuelle Situation zu klären.
Bei einem Arbeitgeberwechsel bleiben die bereits erworbenen Anwartschaften in der Regel erhalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die bAV fortgeführt werden kann, z.B. durch Übertragung auf den neuen Arbeitgeber oder Fortführung als private Vorsorge. Die Details sollten mit dem bisherigen und neuen Arbeitgeber sowie ggf. einem Fachmann geklärt werden.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, eine betriebliche Altersversorgung in Anspruch zu nehmen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, wie z.B. für Minijobber oder Praktikanten. Die genauen Bedingungen sollten mit dem Arbeitgeber oder einem Fachmann besprochen werden.
Die bAV bietet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Vorteile. Arbeitnehmer profitieren von steuerlichen Vergünstigungen und einer zusätzlichen Altersvorsorge. Arbeitgeber können die bAV als Anreiz zur Mitarbeiterbindung nutzen und erhalten ebenfalls steuerliche Vorteile.
Die betriebliche Altersversorgung ist ein System, bei dem Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine zusätzliche Altersvorsorge bieten. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und kann durch verschiedene Durchführungswege wie Direktzusagen, Pensionskassen oder Direktversicherungen realisiert werden.