Weniger Rente wegen Photovoltaikanlage
Die Zeitschrift Finanztest berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, dass Erwerbsunfähigkeitsrentner und Altersrentner unter 65 Jahren mit einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach mit Renteneinbußen rechnen müssen, wenn sie mit der Anlage mehr als 450 € im Monat verdienen. Unbegrenzt hinzu verdienen können jedoch Rentner die regulär in Rente gehen. Derzeit beginnt die Regelaltersrente exakt mit 65 Jahren und zwei Monaten. Wer früher in Rente geht und mehr als 450 € monatlich hinzu verdient, muss dies der Rentenversicherung melden. Eine Rentenkürzung ist auch nachträglich möglich.
Das könnte Sie auch interessieren
Rentenversicherung – Frühe Rente ohne Abschläge
Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2012
Riester Rente – 100 Prozent Rentenunterschiede
Altersvorsorge Private Rente gewinnt an Bedeutung
Neue Sofortrente der Baloise Life
Schreibe einen Kommentar